Die Stadtgemeinde Hollabrunn beabsichtigt den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan, der für einen Teilbereich des Baulandes in der Katastralgemeinde Breitenwaida gilt, zu ändern.
Die Bebauungsplanänderung wird in der Zeit vom 04.04.2022 bis 16.05.2022 im Rathaus der Stadtgemeinde Hollabrunn zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Innerhalb der Auflagenfrist können zu der geplanten Änderung des Bebauungsplanes schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Unterlagen sind auch unter Flächenwidmungsplan (Passwort: ofeHj8pZPWnC) und Teilbebauungsplan Breitenwaida abrufbar.